Heimische Flusskrebse

Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen (LfW)

Bewirtschafter von Krebsgewässern tragen eine hohe Verantwortung und sollten deshalb neben den gesetzlichen Vorgaben auch gewisse Vorsichtsmaßnahmen beachten, um eine Krebspestübertragung weitgehend auszuschließen: Sind bereits amerikanische Krebse in einem Gewässer aufgetaucht, so sind diese mit allen Möglichkeiten zu befischen. Wird dies unterlassen, ist mit einer kontinuierlichen Populationszunahme und einer weiteren Verbreitung zu rechnen. Um die Gefahr einer Verschleppung des Krebspesterregers einzuschränken, sind die gefangenen Krebse trocken zu transportieren, nicht zwischenzuhältern und möglichst bald abzukochen.Ist das Gewässer ablassbar, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Krebse nicht über den Ablauf in den Vorfluter gelangen. Die im Teich zurückgebliebenen Tiere sind sorgfältig aufzusammeln. Flankierend empfiehlt sich eine Behandlung des Teichbodens mit Branntkalk im Rahmen der ordnungsgemäßen teichwirtschaftlichen Praxis.

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©2005 Interessengemeinschaft für Süßwasserkrebse