Bewirtschafter von Krebsgewässern tragen eine hohe Verantwortung
und sollten deshalb neben den gesetzlichen Vorgaben auch gewisse Vorsichtsmaßnahmen
beachten, um eine Krebspestübertragung weitgehend auszuschließen:
Grundsätzlich sind Fanggeräte (Reusen,
Krebsteller, Netze), Behälter, Boote, Gummistiefel, etc. zu desinfizieren,
soweit sie Kontakt mit einem Gewässer hatten, in welchem sich fremde
Krebsarten etabliert haben könnten. Nach sorgfältiger Oberflächenreinigung
wurden alternativ folgende Maßnahmen empfohlen:
gänzliche Trocknung über mehrere Tage
Bad in über 60°C heißem Wasser,
Desinfektion mit geiigneten Präparaten, wie jodhaltige
Mittel und Natrium-Hyperchloryd-Lösungen.
Vorsicht beim Fischbesatz: Informieren Sie sich genau über die
Herkunft ihrer Satzfische. Lassen sie sich vom Lieferanten bestätigen,
dass die Fische nicht aus Gewässern oder Hälterungsanlagen stammen, in deren
Einzugsbereich sich amerikanische Krebsarten befinden.
Vermeiden sie die Verwendung von Krebsen oder Teilen davon als
Köder zum Fischfang, es sei denn, sie seien über mehrere Tage gefrostet
oder abgekocht.
Wenn Fische, die nicht aus demselben Gewässer stammen, als Köder
beim Krebsfang oder als Futter bei der Teichhaltung von Krebsen Verwendung
finden, sollten sie vorher mindestens 1 Woche lang bei -18°C gefrostet
werden, um evtl. anhängende Erreger sicher abzutöten.
Sind bereits amerikanische Krebse in einem Gewässer aufgetaucht,
so sind diese mit allen Möglichkeiten zu befischen. Wird dies unterlassen, ist
mit einer kontinuierlichen Populationszunahme und einer weiteren Verbreitung zu
rechnen. Um die Gefahr einer Verschleppung des Krebspesterregers einzuschränken,
sind die gefangenen Krebse trocken zu transportieren, nicht zwischenzuhältern
und möglichst bald abzukochen.Ist das Gewässer ablassbar, muss unbedingt darauf geachtet
werden, dass die Krebse nicht über den Ablauf in den Vorfluter gelangen. Die im
Teich zurückgebliebenen Tiere sind sorgfältig aufzusammeln. Flankierend
empfiehlt sich eine Behandlung des Teichbodens mit Branntkalk im Rahmen der
ordnungsgemäßen teichwirtschaftlichen Praxis.